Präambel zur Satzung der Werthmann-Heyne-Stiftung

Es ist unser Anliegen, unser Anwesen "Ehemaliges Landgericht Kreuzberg" und den dazugehörigen Skulpturengarten dauerhaft und denkmalgerecht zu erhalten.


Unser Werk und Leben soll hier bewahrt und dokumentiert werden und nach Möglichkeit öffentlich zugänglich sein. Wir würden uns wünschen, dass im Bereich der sog. Ca' Knoll und des ehemaligen Pferdestalls ein Ausstellungsgebäude errichtet werden kann für Werkschauen oder auch für Gastveranstaltungen.


Wir wünschen uns bei der Nutzung des Anwesens einen lebendigen Ort mit starkem kulturellem und musealem Aspekt. Neben der Dokumentation eigener Werke sollen ergänzende Nutzungen entweder der Erwirtschaftung von Mitteln für den Stiftungszeck dienen oder die durch eine starke künstlerische oder kulturelle Prägung harmonisch zum Anwesen passen.

All dies vertrauen wir der Werthmann-Heyne-Stiftung unter dem Dach der DEUTSCHEN STIFTUNG DENKMALSCHUTZ an. Begleitet von unserem Vertrauten Hartmut Witte soll unser Werk und seine Dokumentation am Ort unseres Lebens- und Arbeitszentrums gesichert werden und in einem repräsentativen Umfang bewahrt bleiben. Für diese Aufgabe soll es im Sinne der Stiftungs-Satzung auch gestattet sein, einzelne Werke zu veräußern.


Aus dieser Motivation heraus wurde im Februar 2005 diese treuhänderische Stiftung unter dem Dach der DEUTSCHEN STIFTUNG DENKMALSCHUTZ errichtet.